Jahres- und Konzernabschluss

Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Wir stehen Ihnen gerne mit umfassenden fachlichen Kenntnissen zur Verfügung.

Ihr Vorteil: Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb kann es erforderlich sein zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellen zu müssen. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Konzernabschluss

Der Konzernabschluss ist Ihre Visitenkarte gegenüber allen wichtigen Partnern Ihrer Unternehmensgruppe, insbesondere Kunden, Lieferanten und Gläubigern. Von Interesse ist die wirtschaftliche Leistung und der Erfolg, den Ihre Unternehmensgruppe insgesamt gegenüber fremden Dritten erzielt.

Auch sofern die handelsrechtlichen Grenzen (Umsatzerlöse, Bilanzsumme, Arbeitnehmeranzahl) der Aufstellungs- und Prüfungspflicht für einen Konzernabschluss nicht erreicht sind, kann es für Sie von Interesse sein, wie sich der Konzern unter Berücksichtigung der Konsolidierung konzerninterner Verhältnisse und Transaktionen darstellt. Dabei ist die Erstellung eines Konzernabschlusses in erster Linie eine Herausforderung in Bezug auf die Informationsbeschaffung, damit die notwendigen Informationen aus den Einzelabschlüssen rechtzeitig in der benötigten Form zur Verfügung stehen. 

Ihr Vorteil: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Bereitstellung der notwendigen Informationen. Je nach Ihren Bedürfnissen nehmen wir die Konsolidierungsschritte vor und erstellen Ihren Konzernabschluss, der neben der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auch aus dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel und ggf. der Segmentberichterstattung besteht. Daneben unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung des Konzern-Lageberichtes.